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   OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07   

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OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07 (https://dejure.org/2007,11142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07 (https://dejure.org/2007,11142)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2007 - 5 ME 265/07 (https://dejure.org/2007,11142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entlassung einer Beamten ; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung des Entlassungsbescheides

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 3 VwGO; § 40 Abs. 1 BG,NI; § 40 Abs. 2 S. 1 BG,NI; Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG
    Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und mangelnder Eignung; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung eines Entlassungsbescheides; Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Entlassung eines Beamten auf Probe ...

  • Judicialis

    NBG § 40; ; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBG § 40; VwGO § 80 Abs. 3 S. 1
    Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung; Leistung, mangelnde; Sofortvollzug, Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlassung einer Beamten auf Widerruf wegen mangelnder fachlicher Leistung und mangelnder Eignung; Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung eines Entlassungsbescheides; Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung der Entlassung eines Beamten auf Probe ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).

    Handelt es sich - wie hier - bei dem Vorbereitungsdienst um eine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, erachtet die Rechtsprechung eine Entlassung eines Widerrufsbeamten nur unter der weiteren Einschränkung für rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenden Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ).

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und der Gerichtsakten in den Verfahren 3 A 9/07, 3 A 172/06, 3 A 178/06 und 3 B 6/05 (Beiakten H - K) sowie auf die im Verfahren 5 ME 121/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten A - G) Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 3 B 32.06

    Anforderungen an den Nachweis des Alteigentums an Wegegrundstücken in Fällen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Soweit sich die Antragstellerin zur Begründung des Zusammenhangs zwischen ihrer Erkrankung und ihren Leistungen auf die Atteste des Herrn E. vom 27. Januar 2004 und der Amtsärztin Frau F. vom 22. November 2006 beruft, wonach ein Wechsel des Studienseminars zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit als sinnvoll angesehen werde, und geltend macht, dass die Ausführungen von D. in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 22. November 2006 (im Verfahren 3 B 32/06 betreffend die Zuweisung zu einem anderen Studienseminar und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit) nicht geeignet seien, diese Stellungnahmen zu widerlegen, kommt es hierauf für die Entscheidung nicht an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).
  • BVerwG, 22.12.2005 - 3 B 6.05

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und der Gerichtsakten in den Verfahren 3 A 9/07, 3 A 172/06, 3 A 178/06 und 3 B 6/05 (Beiakten H - K) sowie auf die im Verfahren 5 ME 121/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten A - G) Bezug genommen.
  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97

    Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2007 - 5 ME 265/07
    Diese Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267 ; Beschl. v. 9.10.1987 - BVerwG 2 B 74.77 -, Buchholz 237.0 § 39 LBG BaWü Nr. 3, S. 6 ; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, RiA 1998, 155; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23

    Beurteilungsspielraum; Sicherheitsüberprüfung; Weiterbeschäftigung; Entlassung

    Zulässig sind stattdessen Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann ( Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

    Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

    Eine solche Entlassung ist ausnahmsweise zulässig, wenn Gründe vorliegen, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

    Außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.1981 - BVerwG 2 C 48.78 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

    Dementsprechend ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur aus Gründen statthaft, die mit Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 9.6.1981, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 5 M 5562/97 -, juris Rn. 6), womit Gründe im Bereich der Verwaltung wie Organisationsänderungen etc. in dieser Fallkonstellation als Entlassungsgründe ausscheiden (Lemhöfer, a. a. O., § 37 BBG Rn. 11); zulässig sind vielmehr lediglich Gründe, nach denen ernstliche Zweifel daran bestehen, dass der Beamte das Ziel des Vorbereitungsdienstes, nämlich den Erwerb der Befähigung für die angestrebte Laufbahn, erreichen kann (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998, a. a. O., Rn. 6; Beschluss vom 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 18).

    Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Beamte unzulängliche Leistungen erbringt oder begründete Zweifel an seiner persönlichen Eignung bestehen (Nds. OVG, Beschluss vom 23.1.1998, a. a. O., Rn. 6); außerdem ist die Entlassung eines Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst nur unter der weiteren Einschränkung rechtmäßig, dass ernsthafte Zweifel an der Eignung nicht nur mit Blick auf die Anforderungen eines dem Beamten zu übertragenen Amtes bestehen, sondern auch und in erster Linie gemessen an den Anforderungen zum einen des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum anderen des angestrebten Berufes insgesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.1981, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 28.9.2007, a. a. O., Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in dem Verfahren 5 ME 265/07 und der Gerichtsakten in den Verfahren 3 A 9/07, 3 A 172/06, 3 A 178/06 und 3 B 6/05 (Beiakten H - K) sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakten A - G) Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 28. September 2007 (- 5 ME 265/07 -) Bezug.

    Denn der Senat ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Überzeugung, dass die Antragstellerin das Ziel des Vorbereitungsdienstes auch im Falle eines Wechsels des Studienseminars nicht wird erreichen können und sich ihre Entlassung zum Ablauf des 31. März 2007 (Verfügung vom 12. Dezember 2006) voraussichtlich als rechtmäßig erweisen wird (vgl.: Beschl. v. 28.9.2007 - 5 ME 265/07 -).

  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es dagegen nicht an, weil das Gericht in der Sache eine eigenständige Entscheidung trifft (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2010 - 4 B 228/10 -, juris, sowie Beschl. v. 23. Februar 1993, LKV 1994, 224; NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2007 - 5 ME 265/07 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008, NVwZ-RR 2008, 630; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 42, 43).

    Für eine ordnungsgemäße Ableistung des Vorbereitungsdienstes und die Ablegung der Prüfung sind bei einem Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Falle der Entlassung wegen unzureichender Leistungen keine geringeren Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. Juni 1981, BVerwGE 62, 267, 269; Beschl. v. 9. Oktober 1987, Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2007 a. a. O., Rn. 18; VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008 a. a. O., 630, 631; Zängl, in: Woydera/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Sachsen, § 23 BeamtStG Rn. 187, 220).

    Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung zum selbstständigen Unterricht (so zur vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH BW, Beschl. v. 15. Februar 2008 a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 28. September 2007 a. a. O., Rn. 18; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 30. Juli 2004, NVwZ-RR 2005, 253).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 4 S 2901/07

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf

    Außerdem soll die Begründung dem Betroffenen die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ermöglichen und dem Gericht die Erwägungen der Verwaltungsbehörde, die zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung geführt haben, nachvollziehbar machen (vgl. etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07 -, Juris; Eyermann/J.Schmidt, VwGO, 12. Aufl., § 80 RdNr. 42).

    Davon ist bisher auch, soweit ersichtlich, die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte einhellig ausgegangen, wie das Verwaltungsgericht zu Recht hervorgehoben hat (vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.07.2004 - 2 B 11152/04 -, NVwZ-RR 2005, 253; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2006 - 6 B 2195/06 -, BeckRS 2007, 20214; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.09.2007 - 5 ME 265/07 -, Juris).

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